0 % Umsatzsteuer auf viele Photovoltaikanlagen möglich
Für viele Photovoltaikanlagen, Speicher und wesentliche Komponenten kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz gelten.
Worauf es ankommt
Ob der Nullsteuersatz anwendbar ist, hängt vom konkreten Projekt, der Anlagenart, dem Verwendungszweck und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. EUNOVA berücksichtigt diese Punkte bei der wirtschaftlichen Einordnung Ihres Projekts.
Warum EUNOVA das Gesamtbild betrachtet
Durch die Kombination aus Photovoltaik, Speicher, Eigenverbrauch, möglicher Förderung und steuerlichen Effekten kann sich die Wirtschaftlichkeit eines Projekts deutlich verändern. Deshalb betrachtet EUNOVA nicht nur die Investitionskosten, sondern das gesamte wirtschaftliche Ergebnis.
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Unverbindlich, kostenlos und auf Ihr Projekt zugeschnitten – wir ordnen Technik, Förderung und Wirtschaftlichkeit für Sie ein.
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