Zurück zur Startseite Steuervorteil Photovoltaik

0 % Umsatzsteuer auf viele Photovoltaikanlagen möglich

Für viele Photovoltaikanlagen, Speicher und wesentliche Komponenten kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz gelten.

Worauf es ankommt

Ob der Nullsteuersatz anwendbar ist, hängt vom konkreten Projekt, der Anlagenart, dem Verwendungszweck und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. EUNOVA berücksichtigt diese Punkte bei der wirtschaftlichen Einordnung Ihres Projekts.

Warum EUNOVA das Gesamtbild betrachtet

Durch die Kombination aus Photovoltaik, Speicher, Eigenverbrauch, möglicher Förderung und steuerlichen Effekten kann sich die Wirtschaftlichkeit eines Projekts deutlich verändern. Deshalb betrachtet EUNOVA nicht nur die Investitionskosten, sondern das gesamte wirtschaftliche Ergebnis.

Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Umsetzung mit einem Steuerberater geprüft werden.
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